Steuerfristen

April / Mai 2024

Steuerart Fälligkeit April Fälligkeit Mai
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.04.20241 10.05.20242
Umsatzsteuer 10.04.20243 10.05.20244
Gewerbesteuer entfällt 15.05.2024
Grundsteuer entfällt 15.05.2024
Sozialversicherung5 26.04.2024 28.05.6/29.05.2024
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallene
Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer
erfolgten Gewinnausschüttung an den
Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Fußnotenerläuterungen

  1. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalenderjahr.
  2. Für den abgelaufenen Monat.
  3. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalenderjahr.
  4. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalenderjahr.
  5. Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d.h. 24.04.2024 / 25.05.6/27.05.2024, jeweils 0 Uhr) vorliegen.
    Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch externe Beauftragte erledigt, sollen die Lohn- und Gehaltsdaten etwas zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
  6. Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.