Steuerfristen

September / Oktober 2023

SteuerartFälligkeit SeptemberFälligkeit Oktober
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag11.09.2023110.10.20232
Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag11.09.20232entfällt
Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag11.09.2023entfällt
Umsatzsteuer11.09.2023310.10.20234
Sozialversicherung5 27.09.202326.10.6/27.10.2023
Kapitalertragsteuer, SolidaritätszuschlagDie Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallene
Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer
erfolgten Gewinnausschüttung an den
Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Fußnotenerläuterungen

  1. Für den abgelaufenen Monat.
  2. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das angelaufene Kalendervierteljahr.
  3. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
  4. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das angelaufene Kalendervierteljahr.
  5. Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d.h. 25.09.2023 / 26.10.6 bzw. 27.10.2023, jeweils 0 Uhr) vorliegen.
    Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch externe Beauftragte erledigt, sollen die Lohn- und Gehaltsdaten etwas zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
  6. Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.